
Promotionsbüro der Medizinischen Fakultät
Die Promotion ist für junge Wissenschaftler*innen die erste Stufe auf der akademischen Karriereleiter. Durch sie wird die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten nachgewiesen. Dazu gehört die Abfassung einer wissenschaftlichen Dissertation und die Verteidigung der Arbeit im Rahmen einer mündlichen Prüfung.
Für die dadurch gezeigte Leistung verleiht die Fakultät bei erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens einen Doktorgrad. Das Promotionsbüro ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Promotion und den Erwerb des Doktortitels in der Medizin und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Medizinische Fakultät der RUB verleiht derzeit folgende akademische Grade:
- den Doktor der Medizin (Dr.med.)
- den Doktor der Zahnmedizin (Dr. med. dent.)
Der Dr.med. kann von Studierenden und Absolventen*innen eines Humanmedizinstudiums erlangt werden, während der Dr. med. dent. ein Zahnmedizinstudium voraussetzt. Zukünftig soll ebenfalls der Doktor der Medizinwissenschaften (Dr. rer. medic.) angeboten werden, welcher sich an Absolvent*innen anderer Studiengänge richtet, die zu einem medizinbezogenen Thema promovieren möchten.
ACHTUNG! Ab sofort finden Sie das Promotionsbüro der Medizinischen Fakultät im Gebäude MB-Nord, Etage 6, in den Räumen 115 und 117.
Mehr Informationen
Der Promotionsausschuss
Der Promotionsausschuss ist eine ständige Kommission der Fakultät, welche für die Durchführung der Promotionsverfahren verantwortlich ist. Dabei werden sie tatkräftig vom Promotionsbüro unterstützt.
Der aktuelle Promotionsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitz:
Prof. Dr. Ingo Schmitz
Stellv. Vorsitz:
Prof. Dr. Mustafa Özçürümez
Weitere Mitglieder:
Prof. Dr. Dirk Bausch
Prof. Dr. Stephanie Joachim
Prof. Dr. Peter Reusch
Prof. Dr. Ingo Schmitz
Prof. Dr. Carsten Theiß
Prof. Nina Timmesfeld
Prof. Vera von Dossow
Dr. Claudia Scheffzük
Dr. Verian Bader
Petros Chatziandreou

Ihr Weg zur Promotion
Schritt 1: Grundvoraussetzungen und Themensuche
Um eine Promotion bei uns beginnen zu können, müssen Sie bereits ein Promotionsthema und eine*n Betreuer*in (Doktorvater oder Doktormutter) für Ihre Arbeit gefunden haben und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Wenn Sie an der RUB studieren, können Sie mit Abschluss des 1. Medizinischen Staatsexamens eine Promotion beginnen.
- Wenn Sie an einer anderen Universität studieren, können Sie erst nach Abschluss ihres Studiums und Verleihung der Approbation die Promotion aufnehmen.
Vor Antragstellung suchen Sie sich einen Doktorvater/einen Doktormutter (Erstbetreuer*in). Dazu nehmen Sie selbstständig Kontakt in die jeweiligen Fachbereiche auf, die Sie interessieren.
Erstbetreuer*in kann jedes habilitierte Mitglied der Medizinischen Fakultät der RUB sein. Sie können auch eine*n Zweitbetreuer*in anmelden. Dieser muss mindestens promoviert und Mitglied oder Angehöriger einer Hochschule (auch außerhalb der RUB) sein.
Mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in stimmen Sie ein passendes Promotionsthema ab, das Sie interessiert und sich für eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit eignet.
Schritt 2: Antragstellung, vorläufige Annahme und endgültige Annahme
Erfüllen Sie die Voraussetzungen und haben einen Betreuer und ein Thema, müssen Sie Ihre Arbeit anmelden. Dazu bereiten Sie den „Antrag auf Aufnahme als Doktorand/in“ vor (siehe Downloadbereich) und stellen die erforderlichen zusätzlichen Unterlagen zusammen. Bitte orientieren Sie sich dabei unbedingt an unserem „Merkblatt zur Aufnahme einer Promotion“ und unserer „Checkliste zur Antragstellung“.
Den Antrag richten Sie bitte per E-Mail und in Papierform ans Promotionsbüro. Bitte achten Sie dabei unbedingt auf Vollständigkeit – unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine vorläufige Annahme als Doktorand, mit der Sie sich bitte als Promotionsstudent immatrikulieren und sich bei der Research School der RUB anmelden. Wenn Sie uns beides nachweisen, erhalten Sie die endgültige Annahme.
Schritt 3: Promotionsphase und Qualifizierungsveranstaltungen
Während der Promotionsphase besuchen Sie Qualifizierungsveranstaltungen und erwerben Leistungspunkte. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt zu Qualifizierungsveranstaltungen und zum Erwerb von Leistungspunkten. Bei Abgabe der Dissertation müssen Sie insgesamt 8 LP – entsprechend 5 CP – durch Vorlage der unterschriebenen Bescheinigung nachweisen.
Der wichtigste Schritt ist natürlich die Abfassung Ihrer Dissertation. Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt zur Erstellung der Dissertation und halten regelmäßig Rücksprache mit Ihrem/r Erstbetreuer/in.
Schritt 4: Einreichung Ihrer Dissertation
Wenn Ihre Dissertation fertiggestellt ist, bereiten Sie das „Gesuch auf Zulassung zum Promotionsverfahren“ vor, welches Sie im Downloadbereich finden, und stellen die benötigten Unterlagen zusammen. Bitte orientieren Sie sich dabei an unserem Merkblatt zur Abgabe der Dissertation und wenden Sie sich bei Fragen an unser Promotionsbüro. Es werden drei gebundene Exemplare Ihrer Dissertation und eine digitale Version benötigt. Letztere senden Sie uns bitte zusammen mit einer digitalen Version Ihres Gesuchs per E-Mail zu. Alle übrigen Unterlagen senden Sie uns bitte postalisch zu oder reichen sie persönlich innerhalb der Sprechzeiten ein.
Für die Abgabe der Arbeit gibt es keine Frist. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie Ihre Dissertation erst ein Jahr nach Erhalt der „endgültigen Annahme“ einreichen können.
Schritt 5: Begutachtung Ihrer Dissertation und mündliche Prüfung
Das Promotionsverfahren nimmt in der Regel etwa sechs Monate in Anspruch. Dieser Zeitraum kann sich jedoch verlängern, wenn z. B. eine Korrektur Ihrer Dissertation (Monita) angefordert wird oder bei größeren Notenabweichungen ein Drittgutachten erforderlich ist.
Ist die Begutachtung abgeschlossen, erhalten Sie spätestens drei Wochen vor Ihrem Prüfungstermin eine Einladung zur Disputation. Prüfungen finden ausschließlich während der Semester- bzw. Vorlesungszeit statt. Der Termin ist verbindlich und kann nur aus triftigen Gründen verschoben werden. Die Disputation dauert ca. 20 Minuten. In dieser Zeit sollen Sie einleitend über die methodischen Grundlagen und die Ergebnisse Ihrer Dissertation berichten und in einer abschließenden Diskussion auf Fragen eingehen. Der Vortrag erfolgt in freier Rede.
Schritt 6: Promotionsurkunde und Abschluss
Nach bestandener Disputation müssen Sie innerhalb von sechs Monaten Pflichtexemplare Ihrer Dissertation bei der Tausch- und Hochschulschriftenstelle der Universitätsbibliothek der Ruhr-Universität Bochum einreichen. Diese stellt Ihnen eine Bescheinigung über die erfolgreiche Abgabe aus. Frühestens 30 Tage nach bestandener Disputation kann die Promotionsurkunde gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises und der Bescheinigung der Universitätsbibliothek innerhalb der Sprechzeiten im Promotionsbüro abgeholt werden.
Häufig gestellte Fragen zur Promotion
Ist ein Ethikvotum erforderlich?
Die Ethikkommission muss jeder wissenschaftlichen Arbeit in der klinischen Forschung zustimmen. Den Antrag an die Ethikkommission stellt Ihr*Ihre Erstbetreuer*in. Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zur Einreichung der Dissertation.
Wie kann ich ein Wechsel der Erstbetreuung vornehmen?
Für einen Wechsel des Doktorvaters/der Doktormutter formulieren Sie ein formloses Anschreiben an den Promotionsausschuss und beantragen den Wechsel. Sie selbst, der/die aktuelle Doktorvater/Doktormutter und der/die zukünftige Doktorvater/Doktormutter müssen mit ihren Unterschriften ihr Einverständnis zum Wechsel erklären. Der Brief ist dem Promotionsbüro (digital) zukommen zu lassen.
Welche Voraussetzungen muss ich für eine publikationsbasierte Dissertation erfüllen?
Dazu benötigen Sie eine Publikation mit Erstautorenschaft und Impact-Faktor >1, in Ausnahmen mit guter Begründung auch eine geteilte Erstautorenschaft mit Impact-Faktor >2. Ihr Eigenanteil bei der Konzeption, Erhebung und Analyse der Daten sowie bei der Verfassung des Artikels muss unbedingt angegeben werden.
Wie bekomme ich eine neue Promotionsurkunde, wenn meine verloren gegangen ist?
Senden Sie uns per E-Mail ein Anschreiben an den*die Dekan*in der Medizinischen Fakultät mit der Bitte um Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Promotionsurkunde. Darin muss eine Begründung für die Anforderung der Zweitschrift enthalten sein (z. B. Verlust der Urkunde nach Umzug, etc.). Zudem benötigen wir eine Kopie Ihrer Urkunde (wenn nicht vorhanden, benötigen wir das Datum Ihrer Disputation), eine Kopie Ihres Personalausweises und Ihre aktuelle Anschrift für die Versendung der Zweitausfertigung.

Downloads
Ordnungen
Einschreibeordnung der Ruhr-Universität Bochum (2. Änderung vom 09.07.2012)
Promotionsordnung (Stand 15.09.2016)
Ordnung der RUB Research School
Formulare
Checkliste Zur Antragstellung einer Promotion (Stand 07.2023)
Antrag auf Annahme (Stand 09.2024)
PDF: Anhang 1 Darstellung des Vorhabens (Stand 11.2023) Alternativ kann auch eine eigene Vorlage genutzt werden.
Word: Anhang 1 Darstellung des Vorhabens (Stand 10.2023) Alternativ kann auch eine eigene Vorlage genutzt werden.
Bei Abgabe: Gesuch auf Zulassung zum Promotionsverfahren inkl. Betreuer-Einverständnis (Stand 08.2023)
Merkblätter, Leitfäden und Informationen
Merkblatt zur Aufnahme einer Promotion (Stand: 02.2021)
Hinweise zur Einschreibung und Registrierung (Stand: 02.2021)
Merkblatt Qualifizierungsprogramm (Stand: 12.2023)
Anlage I (Scheinvorlage) (Stand: 01.2023)
Merkblatt zur Einreichung der Dissertation (Stand: 09.2023) (122.0 kB)
Merkblatt zur Abfassung der Dissertation (Stand: 09.2023) (250.3 kB)
Merkblatt zur Beantragung Zertifikat RUB Research School (Stand: 04.2021)
Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis (Amtliche Bekanntmachung vom 02.02.2019)