
Habilitationsverfahren
Die Habilitation ist eine wichtige Stufe auf der wissenschaftlichen Karriereleiter. Die Habilitation stellt fest, ob Kandidat*innen ihr Fach an der Medizinischen Fakultät in Forschung und Lehre selbständig vertreten können. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für die Bewerbung um eine Professur. Zwingende Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Promotion.
Sie umfasst die Erstellung einer Habilitationsschrift sowie die Präsentation Ihrer Forschung in einem wissenschaftlichen Kolloquium vor dem Fakultätsrat. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie von unserer Fakultät die Lehrbefähigung und das Recht, den Titel „Privatdozent*in“ zu führen.

Voraussetzungen für die Habilitation
Um zur Habilitation zugelassen zu werden, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Publikationsleistung: Mindestens 15 Originalarbeiten, davon mindestens 8 als Erst- oder Letztautor*in.
- Lehrleistung: Nachweis einer fünfjährigen, selbstständigen universitären Lehrtätigkeit nach der Promotion im Umfang von mindestens 2 Semesterwochenstunden (SWS).
Wir empfehlen Ihnen vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit dem Vorsitzenden unserer Habilitationskommission, Prof. Dr. Joachim Rassow, zu führen. Er steht Ihnen gerne zur Verfügung, um alle Fragen zu klären und Sie über die Voraussetzungen zu informieren.
Detaillierte Informationen finden Sie auch im Merkblatt im Downloadbereich.
Informationen zur Antragstellung
Nach Fertigstellung Ihrer Habilitationsschrift richten Sie einen formlosen Antrag an den Dekan/die Dekanin der Medizinischen Fakultät. In diesem Antrag sollten das angestrebte Fachgebiet, Ihr betreuender Hochschullehrer sowie das Thema Ihrer Habilitationsschrift angegeben werden. Bitte senden Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen digital als PDF-Datei an das Dekanat unter apl-habil-medizinrub "«@&.de.
Einzureichende Unterlagen
Für Ihre Antragstellung benötigen wir folgende Dokumente:
- Schriftlicher Antrag
- Liste Ihrer wissenschaftlichen Publikationen und Vorträge (siehe Vorlage „Richtlinien für die Darstellung der Publikationsleistungen“)
- Aufstellung Ihrer Unterrichtsleistungen
- Bei klinischen Fächern: Facharztanerkennung* und Approbationsurkunde*
- Promotionsurkunde*
- Erklärung über andere Habilitationsversuche
- Erklärung über Ihren Eigenanteil an der Habilitationsschrift sowie Koautor*innen
- Erklärung, dass Ihnen die Bestimmungen der Habilitationsordnung bekannt sind
- Amtliches Führungszeugnis der Belegart O (sofern Sie nicht an der Ruhr-Universität Bochum beschäftigt sind; dieses wird automatisch an uns versandt)
*Bitte reichen Sie beglaubigte Kopien ein oder legen Sie uns die Originale zum Abgleich vor.
Zusätzlich bitten wir Sie, Ihre Habilitationsschrift sowohl digital als separate Datei als auch in dreifacher gebundener Ausführung einzureichen. Die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt im Downloadbereich.

Downloads
Merkblatt Habilitation August 2024
Richtlinien für die Darstellung der Publikationsleistungen (Tabelle)
Richtlinien für die Darstellung der Publikationsleistungen (Tabelle) - Bearbeitete Fassung