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Ein Mann der medizinischen Fakultät der Ruhr Universität Bochum erklärt Kommilitoninnen ein anatomisches Modell

Außerplanmäßige Professuren

Die Ruhr-Universität Bochum vergibt die Bezeichnung „Außerplanmäßige Professorin“ bzw. „Außerplanmäßiger Professor“ als Anerkennung für herausragende wissenschaftliche Leistungen. Die Medizinische Fakultät kann das Rektorat dazu qualifizierte Personen vorschlagen, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Interessierte können sich mit einem Antrag an die Fakultät wenden, die diesen dann in einem strukturierten Verfahren und mit externer Begutachtung prüft. Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der Anforderungen und Hinweise zur Antragstellung.

Ein Stethoskop auf einer Schreibtischablage
© RUB, Marquard

Voraussetzungen für eine Außerplanmäßige Professur (APL-Professur)

Für die Vergabe des Titels „Außerplanmäßige Professur“ sind die folgenden Voraussetzungen notwendig:

Eine detaillierte Übersicht der Anforderungen finden Sie in unserer Checkliste im Downloadbereich.

Antragstellung: Wie gehe ich vor?

Bitte senden Sie Ihren vollständigen Antrag per E-Mail an apl-habil-medizinrub "«@&.de. Die benötigten Dokumente stellen Sie uns bitte über die Plattform Sciebo zur Verfügung. Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie online.

Erforderliche Unterlagen
  • Anschreiben mit Angabe einer Ansprechperson in der Fakultät, die den Antrag fachlich beurteilen kann.
  • Lebenslauf in tabellarischer Form, unterschrieben.
  • Beruflicher und wissenschaftlicher Werdegang (jeweils ca. eine Seite).
  • Darstellung der künftigen Einbindung in Forschung und Lehre, unterzeichnet durch eine Ansprechperson der Fakultät.
  • Nachweis der Lehrleistung (siehe Merkblatt).
  • Publikationsverzeichnis, unterteilt in Arbeiten vor und nach der Habilitation (siehe Merkblatt).
  • Liste der eingeworbenen Drittmittelprojekte nach der Habilitation (siehe Merkblatt).
  • Übersicht betreuter Abschlussarbeiten nach der Habilitation (Promotions- und Diplomarbeiten).
  • Beglaubigte Kopien relevanter Zeugnisse (z.B. Venia legendi, Promotionsurkunde, Facharztanerkennung).
  • Auf Aufforderung durch das Dekanat: aktuelles amtliches Führungszeugnis (Belegart O).
  • Sonderdrucke aller nach der Habilitation publizierten Originalarbeiten und Übersichtsartikel.
  • Bestätigung einer Listenplatzierung oder Ablehnung eines Rufs auf eine W2-/W3-Professur (falls zutreffend).

Bitte beachten Sie vor der Zusammenstellung der Unterlagen unbedingt unsere Checkliste.

Nach der Antragstellung: Wie geht es weiter?

Nach Eingang Ihres Antrags prüft die APL-Kommission alle Unterlagen und empfiehlt dem Fakultätsrat ggf. die Eröffnung des Verfahrens. Anschließend erfolgt eine externe Begutachtung. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis, dass während des laufenden Verfahrens keine Informationen zum Verfahrensstand gegeben werden können.

Eine Studentin der medizinischen Fakultät der Ruhr Universität Bochum schaut sich Daten an einem Computer an
© RUB, Marquard

Downloads

Checkliste

§ 41 HG NRW

Unterrichtsleistungen

Information: Unterrichtsleistungen bitte immer als Exceldatei einreichen.
Bitte achten Sie auf die Formatierung Ihrer fertigen Exceldatei (Druckversion).

Drittmittelaufstellung
Drittmittel immer in Word oder Excel schicken (Detailierte Aufstellung & Gesamtfördervolumen ausrechnen)

Darstellung der Publikationsleistungen - vor der Habilitation

Darstellung der Publikationsleistungen - nach der Habilitation

IMPACT FACTOR_Web of Science-gelisteten Originalarbeiten

Qualitätsstandards der Medizinischen Fakultät

Evaluationsbogen Vorlesung

Evaluationsbogen Untersuchungskurs

Evaluationsbogen Seminar Vorklinik

Evaluationsbogen Praktikum Vorklinik

Evaluationsbogen Basiskolleg

Evaluationsbogen Praktikum Klinik

 

Portraitaufnahme Team Dekanat
© RUB, Marquard

Ihre Ansprechpartnerin rund um unsere APL-Verfahren

Jana Zöllner

apl-habil-medizinrub "«@&.de+49 234-32-26210

Universitätsstraße 150
MA, 1/51